Seit Anfang des Jahres 2002 gilt ein neues Gesetz zur Regelung der Kennzeichnung eines Webangebotes. Danach müssen in jedem Angebot u. a die folgenden Angaben leicht auffindbar angegeben werden:
- den Namen und die Anschrift, bei juristischen Personen zusätzlich den Vertretungsberechtigten
- Angaben, die eine schnelle elektronische Kontaktaufnahme und unmittelbare Kommunikation mit ihnen ermöglichen, einschließlich der Adresse der elektronischen Post
- Angaben zur zuständigen Aufsichtsbehörde
- das Handelsregister, Vereinsregister, Partnerschaftsregister oder Genossenschaftsregister, in das sie eingetragen sind, und die entsprechende Registernummer
- die Kammer, welcher die Diensteanbieter angehören, die gesetzliche Berufsbezeichnung und den Staat, in dem die Berufsbezeichnung verliehen worden ist, die Bezeichnung der berufsrechtlichen Regelungen und dazu, wie diese zugänglich sind
- eine Umsatzsteueridentifikationsnummer (wenn vorhanden)
Den genauen Wortlaut des Gesetztes findet man unter
http://www.bmwi.de/Homepage/download/in ... ft/EGG.pdf.
Für Privatpersonen reichen die ersten beiden Angaben aus. Da die meisten privaten Anbieter nicht erfreut sein werden, ihre Adresse im Web zu veröffentlichen, wird oft nur die E-Mail-Adresse und der Name angegeben, was vermutlich ausreichen wird.
Wichtig ist, daß die Angaben leicht aufzufinden sind (Startseite, "Kontakt" o. ä.) und als Impressum gekennzeichnet sind. Wird ein redaktionelles Angebot unterhalten (das ist im Prinzip jede Art von Textbeitrag), sollte noch der Verantwortliche im Sinnde des Presserechtes (V.i.S.d.P.) genannt werden, welcher bei Privatanbietern i. d. R. identisch mit der Person im Impressum sein wird.
Ein Verweis auf einen Haftungsausschluß/Disclaimer wie er z. B. von
http://www.disclaimer.de/disclaimer.htm angeboten wird, empfiehlt sich ebenfalls.
Auf der Webseite
http://www.digi-info.de/webimpressum/ gibt es einen hilfreichen Assistenten.