www.blafusel.de


  Home  |   Privat  |   Impressum  |   Bücher  |   Computer  |   Mikrocontroller  |   Misc  |   OBD  |   Forum
Aktuelle Zeit: Dienstag 3. Dezember 2024, 22:21

Alle Zeiten sind UTC + 1 Stunde




Ein neues Thema erstellen Auf das Thema antworten  [ 6 Beiträge ] 
Autor Nachricht
 Betreff des Beitrags: Taschenkarten-App Ta.Ka.
BeitragVerfasst: Sonntag 1. August 2021, 09:32 
Offline
Administrator
Benutzeravatar

Registriert: Mittwoch 6. Oktober 2004, 09:52
Beiträge: 2127
Hier kann gerne über vorhandene TaKas diskutiert werden oder es werden Wünsche geäußert. Ich freue mich auch über Beispiele vorhandener Karten - gerne aus jeder beliebigen BOS.

_________________

:verweis: Alles folgende ist Teil der Antwort und wird oben nicht noch mal explizit wiederholt:

Sieh' in die FAQ! Schaue in die Fahrzeugliste, ob Dein Fahrzeug vorhanden ist. Trage Deine Erfahrungen dort ein und hilf so anderen Nutzern!

Ich freue mich über Infos mit Herstellernummern zu VAG Steuergeräten mit CAN TP 1.6/2.0 oder UDS Protokoll wenn die Pinbelegung (Diagnoseleitungen und Spannungsversorgung) bekannt ist.

Nutze PGP für Deine Emails! (PDF lesen)

Dieser Beitrag kann Werbung enthalten.


Nach oben
 Profil  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Taschenkarten-App Ta.Ka.
BeitragVerfasst: Dienstag 7. Dezember 2021, 21:53 
Offline
Administrator
Benutzeravatar

Registriert: Mittwoch 6. Oktober 2004, 09:52
Beiträge: 2127
Ein paar Hinweise zum Einbinden auf Tragen im THW:

Es gibt immer wieder den Hinweis, daß die gezeigte Form nicht korrekt ist. Leider erfahre ich nie, was das sein soll.

Folgendes Problem: Im Ausbildungshandbuch Grundausbildung 10. Grundlagen der Rettung und Bergung von 2018 (sorry: geheimes Wissen, nur für THW-ler zugänglich - aber eine Websuche hilft: https://duckduckgo.com/?t=ffab&q=Ausbil ... ung&ia=web), mit der pseudo-wichtig anmutenden "Freigabenummer" EA3-18-GA-LA10-2-1.0 ist folgendes zu sehen:
Dateianhang:
Dateikommentar: THW Einbinden 2018
thweinbinden.png
thweinbinden.png [ 38.17 KiB | 112334-mal betrachtet ]

Die Füße werden hier ausgehend vom unteren Tragbein aus eingebunden.
Im Text steht: "Den Achterschlag so um die Füße der verletzten Person legen...". Es wird also nur von einem Achterschlag (Akkusativ Singular "den") gesprochen. Das ist fachlich ganz sicher falsch, weil immer drei Schläge gemacht werden. Aber hier steht nun mal, daß nur einer gefordert ist.

In den etwas älteren Prüfungsaufgaben DV 2-220 PvGA / Anlage 6.4 Prüfungsaufgaben Praxis aus dem Jahr 2014 ist folgende Abbildung zu sehen:
Dateianhang:
Dateikommentar: THW Einbinden 2014
thweinbinden2.png
thweinbinden2.png [ 85.78 KiB | 112334-mal betrachtet ]

Hier werden die Füße in einem sehr spitzen Winkel ab dem quer verlaufenden Halbschlag in Höhe der Knie eingebunden. Das geschieht vermutlich mit dem Hintergedanken, so die Last bei einem senkrechten Transport besser auffangen zu können. Hoffentlich hat der Patient keine Verletzungen an Füßen, Beinen oder Hüfte, weil die so die meiste Last aufnehmen müssen.

Was ist nun Richtig? Eindeutig die Abbildung aus dem Ausbildungshandbuch. Prüfungsbögen sind keine Ausbildungsunterlagen, sondern prüfen das, was ausgebildet wurde. Und auszubilden ist das, was im offiziellen Handbuch in der aktuellen Fassung steht. Wenn das nicht kohärent ist, dann muß sich da wer d'rum kümmern. Zumal das Handbuch deutlich aktueller ist, der Prüfungsbogen also so oder so überholt ist.

Ich weiß aber, daß dieses falsche Schema noch ausgebildet wird!

Und wenn wir schon dabei sind: das seit Jahrzehnten benutzte Einbindeverfahren der Feuerwehr ist vermutlich besser, weil dabei je quer verlaufende Bindung zwei Seilabschnitte den Körper fixieren, was doppelt so viel Reibung und Halt bedeutet.


Nach oben
 Profil  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Taschenkarten-App Ta.Ka.
BeitragVerfasst: Samstag 29. Oktober 2022, 11:49 
Offline

Registriert: Samstag 29. Oktober 2022, 09:55
Beiträge: 1
Hallo,
deine App ist sehr schön für eine schnelle Übersicht, aber leider an vielen Stellen technisch verbesserungswürdig. Einige Nutzer haben dir bei der Bewertung der App schon Verbesserungsvorschläge gegeben, die ich auch gut finde. Wie eine extra Schaltfläche zum Verlassen der App oder das Blättern durch wischen.
Vielleicht solltest du auch einfach nur eine Mail-Adresse für Verbesserungsvorschläge anbieten und nicht nur dieses Forum, da ich von vielen die Hürde zum extra anmelden in diesem Forum verstehen kann. Bei Grundlagen Führung lernt man, dass man jede Kritik immer als Geschenk annehmen soll. :wink:

Was mir beim Handling aufgefallen ist, das die Überschriften der einzelnen Themen durch weiß auf blauen Grund schnell beim Leser verschwinden. Entweder andere Farben nehmen oder einfach größer und fett machen, damit das THW-Farbkonzept erhalten bleibt :wink:
Wenn man zum Startmenü zurückspringt, nervt es etwas, dass man immer wieder oben anfängt und nach untern scrollen muss. Ich würde auch den Scrollbalken vielleicht auf die linke Seite verschieben bzw. den Benutzer das über Einstellungen selbstständig festlegen zu lassen, wie er die Übersicht haben möchte.

Zu den fachlichen Sachen sind mir bis jetzt leider folgende gravierende Fehler aufgefallen:
Bereich Wasser: :ertrink:
1. Der Metallring an einer Rettungsweste wird NIEMALS zum anschlagen der Sicherungsleine verwendet!!! Dieser ist zum befestigen des Y-Hacken nur vorgesehen, wenn auf See bei Sturm eine Liveline gespannt wird und die Einsatzkraft sich selbst über vor über Bordgehen sichert!
Wenn ich ein Sicherungsseil mit einer Rettungsweste verwenden will, muss UNTER die Rettungsweste ein Gurtzeug (Absturzsicherung) angezogen werden. Wird in der neuen DV250 besser beschrieben.
2. Rettungswesten müssen auch geprüft sein (0-10 Jahre immer alle zwei Jahre und 11-15 Jahre dann jährlich bei einem zertifizierten Prüfer. Nach 15 Jahren Aussonderung)
3. Beim Thema Wasser kannst du auch ein paar mehr Karten mache mit mehr Begriffen und Bildern aus der GA z.B. zu Fluss, den Wasserständen

Bereich Verkehr:
4. Die Erklärung von Sonderrechten ist falsch! Das Blaulicht ist kein Sonderrecht. Hab ich auch mal geglaubt, aber wenn man in die STVO rein schaut, gibt es das so nicht. Da ich auch kein Fan von dem Paragrafen bin hier ein guter Artikel von der R+V dazu: https://www.ruv.de/kfz-versicherung/magazin/rund-ums-fahren/sonder-und-wegerechte-fuer-den-rettungsdienst-das-sollten-verkehrsteilnehmer-wissen
5. Ich würde mir auch noch eine Karte wünschen, wo noch mal die wichtigsten Verkehrszeichen drauf sind. z.B. max. Geschwindigkeit auf Schnellstraße, Höhenbeschränkung, Tonnagen für LKW usw. da es leider öfter mal vorkommt, dass im Führungsfahrzeug des Marschverbandes nur PKW-Fahrer sitzen.
6. Bei den den Logistikdaten der LIMA ist auch eine Erweiterung nötig, da wir z. B. eine 50 kVA im OV haben und die einen 250 l Tank hat.

Bereich Stromerzeuger:
6. Bei den Stromerzeugern sollte wie bei Verkehr, "WOLKEN" und nicht "WOLKE" stehen, da das N für Notfall steht und immer der Feuerlöscher in der Nähe des Aggregates stehen sollte! Besonders bei trockenem Waldboden im Sommer :wink:

Ich hofe, ich hab dich nicht überfrachtet mit meinen Anmerkungen. :wink:


Nach oben
 Profil Private Nachricht senden  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Taschenkarten-App Ta.Ka.
BeitragVerfasst: Samstag 29. Oktober 2022, 12:25 
Offline
Administrator
Benutzeravatar

Registriert: Mittwoch 6. Oktober 2004, 09:52
Beiträge: 2127
Onkelweed hat geschrieben:
deine App ist sehr schön für eine schnelle Übersicht, aber leider an vielen Stellen technisch verbesserungswürdig. Einige Nutzer haben dir bei der Bewertung der App schon Verbesserungsvorschläge gegeben, die ich auch gut finde. Wie eine extra Schaltfläche zum Verlassen der App oder das Blättern durch wischen.


Verlassen der App ist unnötig unter Android und hat so oder so keine Funktion. Keine App kann durch den Benutzer in der App tatsächlich geschlossen werden.
Über "wischen" denke ich mal nach. Das vergesse ich immer wieder.

Onkelweed hat geschrieben:
Vielleicht solltest du auch einfach nur eine Mail-Adresse für Verbesserungsvorschläge anbieten und nicht nur dieses Forum, da ich von vielen die Hürde zum extra anmelden in diesem Forum verstehen kann. Bei Grundlagen Führung lernt man, dass man jede Kritik immer als Geschenk annehmen soll. :wink:


Es gibt eine Email-Adresse: https://www.blafusel.de/computer.html

Onkelweed hat geschrieben:
Was mir beim Handling aufgefallen ist, das die Überschriften der einzelnen Themen durch weiß auf blauen Grund schnell beim Leser verschwinden. Entweder andere Farben nehmen oder einfach größer und fett machen, damit das THW-Farbkonzept erhalten bleibt :wink:


Dies ist keine THW-App!

Onkelweed hat geschrieben:
Wenn man zum Startmenü zurückspringt, nervt es etwas, dass man immer wieder oben anfängt und nach untern scrollen muss. Ich würde auch den Scrollbalken vielleicht auf die linke Seite verschieben bzw. den Benutzer das über Einstellungen selbstständig festlegen zu lassen, wie er die Übersicht haben möchte.


In welcher App ist der Rollbalken links? Und wieso sollte man so was einstellen können?
Da es sich um Taschenkarten handelt und nicht um ein Buch muß man die Taschenkarten nicht chronologisch lesen. Man ruft das Thema auf, daß man braucht. Danach will man was anderes machen. Wer das anders will, muß mit meinem Konzept leben.

Onkelweed hat geschrieben:
Zu den fachlichen Sachen sind mir bis jetzt leider folgende gravierende Fehler aufgefallen:
Bereich Wasser: :ertrink:
1. Der Metallring an einer Rettungsweste wird NIEMALS zum anschlagen der Sicherungsleine verwendet!!! Dieser ist zum befestigen des Y-Hacken nur vorgesehen, wenn auf See bei Sturm eine Liveline gespannt wird und die Einsatzkraft sich selbst über vor über Bordgehen sichert!
Wenn ich ein Sicherungsseil mit einer Rettungsweste verwenden will, muss UNTER die Rettungsweste ein Gurtzeug (Absturzsicherung) angezogen werden. Wird in der neuen DV250 besser beschrieben.


Das steht so in der App: Sicherungsleine an Öse. Absturzsicherung PSAgA.
An die Öse kommt eine Rettungsleine, falls die Person im Wasser abtreibt, kann sie daran zurückgezogen werden oder es selbst versuchen.
Die PSAgA ist nur bei Arbeiten in Höhe über dem Wasser anzulegen, wenn der Helfer fallen kann (so wie immer bei Absturzsicherungen), nicht als pauschales Rettungsmittel für den vorherigen Fall.

Onkelweed hat geschrieben:
2. Rettungswesten müssen auch geprüft sein (0-10 Jahre immer alle zwei Jahre und 11-15 Jahre dann jährlich bei einem zertifizierten Prüfer. Nach 15 Jahren Aussonderung)


Das interessiert keine Sau im Einsatz. Ausschließlich Prüfer und Schirrmeister. Also hat es nichts in einer Taschenkarte zu suchen. Wie bei allen Einsatzmitteln: ungeprüftes ist der Verwendung zu entziehen, was verlastet ist, ist per se für den Helfer als geprüft zu betrachten.

Onkelweed hat geschrieben:
3. Beim Thema Wasser kannst du auch ein paar mehr Karten mache mit mehr Begriffen und Bildern aus der GA z.B. zu Fluss, den Wasserständen


Das meiste ist uninteressant. Ich bewerte die Inhalte neu nach Praxisbezug. Im Einzelfall bitte ansonsten konkret werden und nicht nebolös einfach mehr wünschen.

Onkelweed hat geschrieben:
Bereich Verkehr:
4. Die Erklärung von Sonderrechten ist falsch! Das Blaulicht ist kein Sonderrecht. Hab ich auch mal geglaubt, aber wenn man in die STVO rein schaut, gibt es das so nicht. Da ich auch kein Fan von dem Paragrafen bin hier ein guter Artikel von der R+V dazu: https://www.ruv.de/kfz-versicherung/magazin/rund-ums-fahren/sonder-und-wegerechte-fuer-den-rettungsdienst-das-sollten-verkehrsteilnehmer-wissen


Welche Aussage genau ist falsch?


Onkelweed hat geschrieben:
5. Ich würde mir auch noch eine Karte wünschen, wo noch mal die wichtigsten Verkehrszeichen drauf sind. z.B. max. Geschwindigkeit auf Schnellstraße, Höhenbeschränkung, Tonnagen für LKW usw. da es leider öfter mal vorkommt, dass im Führungsfahrzeug des Marschverbandes nur PKW-Fahrer sitzen.


Taschenkarten bilden Wissen ab, das bekannt aber nicht immer präsent ist. Wer 'n Auto - egal welches führt, muß die Verkehrszeichen präsent haben. Wenn nicht: Ausbildung verbessern. Ansonsten muß er die Kolonne anhalten lassen und 'ne kompetentere Person fragen. PKWs sollten sowieso IMHO keine Kolonne anführen, da die Fahrer oft nicht begreifen, wie ein LKW bremst und beschleunigt oder durch eine Kurve fährt. Einzelne wichtige Geschwindigkeiten stehen in einer TakA drin.

Onkelweed hat geschrieben:
6. Bei den den Logistikdaten der LIMA ist auch eine Erweiterung nötig, da wir z. B. eine 50 kVA im OV haben und die einen 250 l Tank hat.


Das sind Pauschalwerte. Es gibt ein solchen Wildwuchs an Maschinen, daß nicht jede einzelne brücksichtigt werden kann. Aber ich werde mal schauen, ob ich es ergänze.

Onkelweed hat geschrieben:
Bereich Stromerzeuger:
6. Bei den Stromerzeugern sollte wie bei Verkehr, "WOLKEN" und nicht "WOLKE" stehen, da das N für Notfall steht und immer der Feuerlöscher in der Nähe des Aggregates stehen sollte! Besonders bei trockenem Waldboden im Sommer :wink:


WOLKE ist (leider) der Begriff aus der Ausbildung. Deshalb ist der Feuerlöscher vor der Sichtkontrolle (WOLKE) angegeben. Er ist im Gegensatz zum Notfallwerkzeug, welches auf vorhandensein überprüft wird, ein extra Gerät. Da könnte man jetzt ewig streiten aber ich bleibe bei dem Ausbildung-Begriff.

_________________

:verweis: Alles folgende ist Teil der Antwort und wird oben nicht noch mal explizit wiederholt:

Sieh' in die FAQ! Schaue in die Fahrzeugliste, ob Dein Fahrzeug vorhanden ist. Trage Deine Erfahrungen dort ein und hilf so anderen Nutzern!

Ich freue mich über Infos mit Herstellernummern zu VAG Steuergeräten mit CAN TP 1.6/2.0 oder UDS Protokoll wenn die Pinbelegung (Diagnoseleitungen und Spannungsversorgung) bekannt ist.

Nutze PGP für Deine Emails! (PDF lesen)

Dieser Beitrag kann Werbung enthalten.


Nach oben
 Profil  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Taschenkarten-App Ta.Ka.
BeitragVerfasst: Sonntag 5. Februar 2023, 11:32 
Offline

Registriert: Sonntag 5. Februar 2023, 11:21
Beiträge: 1
Danke für die App!

Ich hab auch ein paar Taschenkarten (pdf/jpg) erstellt und kostenlos auf meiner Homepage veröffentlicht. Bei Interesse können Sie die gerne in die App übernehmen.

Aktuell gibt es Taschenkarten zu drei Themen:
- Wasserstoff
- Trinkwasserschutz
- Atemschutz

Die Taschenkarte über Wasserstoff ist "qualitätsgesichert". Ich arbeite in der Wasserstoff-Branche und hab einen Kollegen die Taschenkarte prüfen lassen. Die anderen beiden Taschenkarten sind nach bestem Wissen erstellt, mehr aber auch nicht.

https://ismaier.jimdofree.com/taschenkarten/


Nach oben
 Profil Private Nachricht senden  
 
BeitragVerfasst: Freitag 24. Mai 2024, 16:53 
Offline
Administrator
Benutzeravatar

Registriert: Mittwoch 6. Oktober 2004, 09:52
Beiträge: 2127
Es führt immer wieder zu Verwirrung und ich werde darauf hingewiesen, es steht falsch in der TaKa-App. Zudem wird es auch unterschiedlich gelehrt. Zudem haben andere Organisationen andere Vorgaben. Aber beim THW gilt folgendes:

THW-DV 250-1, Stand: 12. Mai 2016 hat geschrieben:
Zum Schutz vor Ertrinken ist daher immer die Rettungsweste in Kombination mit der Leinensicherung einzusetzen.

Das gilt so nicht bei Nutzung von Wathosen. Aber sonst immer. Das sehen viele anders, weil durch die Leine der Kopf untertauchen kann. Das mag auch sein aber man kann die Dienstvorschrift nicht wegdiskutieren. Und sie gilt, bis eine neue erscheint.

_________________

:verweis: Alles folgende ist Teil der Antwort und wird oben nicht noch mal explizit wiederholt:

Sieh' in die FAQ! Schaue in die Fahrzeugliste, ob Dein Fahrzeug vorhanden ist. Trage Deine Erfahrungen dort ein und hilf so anderen Nutzern!

Ich freue mich über Infos mit Herstellernummern zu VAG Steuergeräten mit CAN TP 1.6/2.0 oder UDS Protokoll wenn die Pinbelegung (Diagnoseleitungen und Spannungsversorgung) bekannt ist.

Nutze PGP für Deine Emails! (PDF lesen)

Dieser Beitrag kann Werbung enthalten.


Nach oben
 Profil  
 
Beiträge der letzten Zeit anzeigen:  Sortiere nach  
Ein neues Thema erstellen Auf das Thema antworten  [ 6 Beiträge ] 

Alle Zeiten sind UTC + 1 Stunde


Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 2 Gäste


Du darfst keine neuen Themen in diesem Forum erstellen.
Du darfst keine Antworten zu Themen in diesem Forum erstellen.
Du darfst deine Beiträge in diesem Forum nicht ändern.
Du darfst deine Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Du darfst keine Dateianhänge in diesem Forum erstellen.

Suche nach:
Powered by phpBB® Forum Software © phpBB Group
Deutsche Übersetzung durch phpBB.de