Danke für den Hinweis. Aber das kenne ich schon, daß dubiose Angebote damit ausgestattet sind. Hatte diesbezüglich auch schon eine Anfrage einer Staatsanwaltschaft, die meine Software wohl auf illegal vertriebenen OBD-Laptoppaketen fanden. Aber dagegen kann man nicht viel machen.
Aber ist es nicht eigentlich auch illegal, OBD Interface aus China in der EU zu vertreiben, ohne eine
ElektroG Registrierung hierfür zu besitzen?
Dagegen kann jeder was unternehmen, der den Verdacht hat, daß er ein illegales Angebot gefunden hat: Einfach
beim BMU eine Nachricht hinterlassen, daß man den Verdacht hat, auf der Seite xyz befindet sich ein Angebot, das gegen § 23 Abs. 1 Nr. 2 + 4 ElektroG verstößt.
